Liebe Mitglieder des ÖRBV,
unser Trainingsbetrieb darf ab heute mit gewissen Einschränkungen wieder aufgenommen werden!
Gemäß der ab 29.5.2020 geltenden 231. Verordnung der COVID-19-Lockerungsverordnung – 2. COVDID-19-LV-Novelle ist ein eingeschränkter Trainingsbetrieb unter Berücksichtung von Auflagen wieder möglich.
Für detaillierte Informationen verweisen wir direkt auf die ÖTSV Webseite: http://www.tanzsportverband.at/endlich_trainingsmoeglichkeiten_wenn_auch_mit_einschraenkungen_ab_29_5_2020.html
Peter Turcik
ÖRBV Vizepräsident Kommunikation