Liebe ÖRRV Vereine!
Im Anschluss an die Generalversammlung des ÖRRV 2015 informiert das neue Präsidium vorweg über die ersten Neuregelungen für die Turniersaison 2015.
Startgebühren Neu:
Die GV 2015 hat beschlossen, dass die Turnierveranstalter ab sofort Startgebühren (wie Videogebühren) bis zu einer Höchstgrenze von Euro 5.- pro gemeldeter Person einheben dürfen. Diese Startgebühren gehen zur Gänze an den Veranstalter.
Möchte ein Veranstalter keine Startgebühren einheben, so ist auch dies möglich. Der vorgefertigte Satz im Leerformular ‚Turnierausschreibung‘ ist dann einfach zu löschen!
Einhebung der Startgebühren: Die Startgebühren sind spätestens bei Startnummernausgabe zu bezahlen. Das Gesamt-Startgeld je Verein ist dann genau in Bar gemeinsam für ALLE GEMELDETEN AKTIVEN am Turniertag zu entrichten. Einen entsprechenden Vordruck für Startgeldbestätigungen wird der ÖRRV noch vor dem ersten Turnier zum Download zur Verfügung stellen. Sollten Vereine spezielle Startgeldbestätigungen (Vordrucke von Förderstellen etc.) benötigen, sind diese mitzubringen.
Crash-Card entfällt, NEU: der erste Turnierstart möglich ohne Startbuch und Jahresstartgebühr:
Die Crash-Card-Regelung wurde abgeschafft. Ab sofort kann der erste Start bei einem Turnier ohne Gebühr jedoch mit obligatorischer Registrierung der Aktiven im ÖRRV Registration System erfolgen. Erst nach Registrierung kann für ein Turnier genannt werden. VOR DEM ZWEITEN START (eines registrierten Paares oder einer registrierten Formation) wird die JAHRESSTARTGEBÜHR fällig.
Der ERSTANTRITT ohne Startbuch und Jahresstartgebühr ist dem Turnierdirektor zu melden. Der Turnierdirektor meldet diese Nennung an Veranstalter, Turnier-TBO und Finanzdirektor.
STARTBÜCHER müssen weiterhin beim Finanzdirektor angefordert werden und sind AB SOFORT gebührenfrei. Der Finanzdirektor setzt das Resultat des Erstantritts ein und übermittelt die Startbücher an die antragstellenden Vereine.
Ausblick Überarbeitung Turnierordnung:
Überarbeitet werden folgende Teile der Turnierordnung:
– die Gebührenordnung, um Klarheit über die neuen Gebührenregelungen zu schaffen.
– Zur Anpassung ans NJS werden die Akrobatikfiguren der Klasse C (Sparte R&R) bereits aufgearbeitet, um ab Herbst nach dem neuen Bewertungssystem bewertet zu werden.
– Für die Sparte Boogie Woogie werden Änderungen zu Startklassen bearbeitet. – Das Präsidium rechnet noch mit Anträgen der Vereine und konkret ausformulierten Änderungswünschen damit dies möglichst noch im 1 Halbjahr in die BW TO eingearbeitet werden kann.
– Tablet Wertungen in der Sparte R&R:
In der Sparte R&R wird ja bereits seit einiger Zeit mit Tablets gewertet. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Punkt 8.4.2. der Turnierordnung (….zwei mit den Auswertungsmodalitäten vertrauten Personen) entfallen wird. Bereits beim ersten R&R Turnier 2015 müssen vom Veranstalter dem EDV-Team keine zwei Personen zum rechnen zur Seite gestellt werden. Allerdings sei daraufhin gewiesen, das die Rundenabläufe/Turnierrunden und sonstige vom EDV-Team erstellten Listen vom Veranstalter auszuhängen sind.
– Auch besteht durch die mittlerweile rasche Rundenauswertung die Möglichkeit, Siegerehrungen unmittelbar nach der letzten Tanzrunde einer Klasse zu planen! (Urkunden etwas später eventuell mit Startbuch).
Auf eine spannende Turniersaison 2015 freut sich das Präsidium des ÖRRV!